Allgemeine Gefahrenstellen wie Untiefen, Wracks und andere Schifffahrtshindernisse werden mit kardinalen Zeichen gekennzeichnet, und zwar innerhalb und außerhalb des Fahrwassers. Sie geben an, an welcher Seite das Hindernis passiert werden kann. Das Gefahrengebiet wird in vier Quadranten aufgeteilt, einen Nord-, Ost-, Süd- und Westquadranten in dem die Tonnen liegen. Häufig ist jedoch nur ein Quadrant gekennzeichnet.
In der Form unterscheiden sich die Tonnen nicht. Es können in jedem Quadranten Leucht-, Backen-, Spierentonnen oder Stangen sein. Entscheidend sind die schwarzen Topzeichen und der gelb-schwarze waagrechte Anstrich. Bei Nacht kann eine Kombination von weißen Blitzen als Lichterkennung verwendet werden . Die Kennung ist grundsätzlich Funkel oder schnelles Funkel mit und ohne Unterbrechung. Sie unterscheidet sich in den vier Quadranten von Ost über Süd durch die unterschiedliche Anzahl von Blitzen (3, 6, 9) und so werden die vier Quadranten gekennzeichnet:
- Nordquadrant
Schwarz- gelbe Tonnen, zwei Kegel mit den Spitzen nach oben, als Topzeichen. - Ostquadrant
Schwarz- gelb- schwarze Tonnen zwei Kegel mit den Spitzen zueinander, als Topzeichen. - Südquadrant
Gelb- schwarze Tonnen, zwei Kegel mit den Spitzen nach unten, als Topzeichen. - Westquadrant
Gelb- schwarz- gelbe Tonnen, zwei Kegel mit den Spitzen gegeneinander, als Topzeichen.
Einzelgefahrzeichen
… liegen auf Gefahrenstellen von geringer Ausdehnung, innerhalb und außerhalb des Fahrwassers, aus. Sie können an allen Seiten umfahren werden. Es sind schwarz Baken oder Spierentonnen oder Stangen mit einem breiten waagrechten roten Band. Sie tragen immer als Topzeichen zwei schwarze Bälle. Übereinander haben sie eine einheitliche festgelegte Kennung " Blitzgruppe 2 weiß".