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Kollisionsverhütungsregeln

Convention of the international Regulations for Preventing Collisions at Sea ( Col Reg ) deutsch: Kollisionsverhütungsregeln ( KVR ) sind ein internationales Regelwerk zur Vermeidung von Zusammenstößen auf See. Darin werden die Fahrregeln und Ausweichregeln sowie Lichterführung, Signalkörper, Schall-, Licht- und Seenotsignale geregelt. Sie gelten auf allen von Seeschiffen befahrenen Gewässern. Ergänzend dazu gibt es spezielle Hafenvorschriften und Seeschifffahrtsverordnungen. Diese Regelwerke gelten nebeneinander. Sollten einige Bestimmungen sich widersprechen gelten die örtlichen sind die Gegebenheiten zu beachten. Also regionale Hafenvorschriften oder Schifffahrtsstraßenordnung vor den internationalen Kollisionsverhütungsregeln.


Begriffe KVR

  • Maschinenfahrzeug ist ein Schiff unter Motor, es spielt keine Rolle ob Segel gesetzt sind oder nicht.
  • Segelfahrzeug ist ein Schiff unter Segel, dessen Motor nicht benutzt wird.
  • Fischendes Fahrzeug ist ein Schiff, das mit einem Fanggerät (Netz) fischt und dadurch in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist.
  • Ein Schleppangler ist nicht in seiner Manövrierfähigkeit behindert, also kein fischendes Fahrzeug.
  • Manövrierunfähiges Fahrzeug ist ein Schiff, das nicht ausweichen kann (Defekt).
  • Manövrierbehindertes Fahrzeug ist ein Schiff, das Aufgrund seiner Arbeit nicht ausweichen kann ( z.b.: Unterwasserarbeiten, Bagger. Minenräumer, Kabelleger).
  • Tiefgangbehindertes Fahrzeug ist ein Schiff, das aufgrund seines Tiefgangs im befahrenen Gewässer nicht ausweichen kann.
  • In Fahrt ist ein Schiff, das nicht vor Anker liegt, nicht am Steg festgemacht ist oder nicht auf Grund sitzt und keine Fahrt durchs Wasser macht. Es kann aber Fahrt über Grund machen.
  • In Fahrt, mit Fahrt durchs Wasser ist ein Schiff, mit Antrieb. Es muss nicht unbedingt fahrt über Grund machen.
  • In Sicht befindlich sind Schiffe, die einander optisch wahrnehmen können. Nur für sie gilt das Wegerecht.
  • Überholer ist ein Schiff das sich vom Heck (135°) her auf kreuzendem Kurs einem anderen Schiff nähert.
  • Sichere Geschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, bei der ein Schiff in der Lage ist, rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Kollision zu vermeiden.
  • Verkehrstrennungsgebiete sind Gebiete in denen viel befahrene Schifffahrtswege liegen. In ihm sind durch eine Trennlinie geteilte Schifffahrtwege festgelegt. Diese dürfen nur rechts der Trennlinie am äußersten möglichen Rand im Einbahnsystem befahren werden. Prinzipiell ist ein Queren des Verkehrstrennungsgebiets zu vermeiden. Wer dazu gezwungen ist hat dieses Gebiet im rechten Winkel und so schnell als möglich zu Queren.

Ausweichregeln

Auf hoher See und außerhalb von Fahrwassern sind die Ausweichregeln in den internationalen Kollisionsverhütungsregeln festgelegt.

Innerhalb des Fahrwassers gelten die jeweiligen Wasserstraßenverordnungen.


Ein Maschinenfahrzeug ist ausweichpflichtig bei

  • Manövrierunfähigen oder Manövrierbehinderten Schiffen
  • Fischenden Schiffen (Schleppfischer etc.)
  • Segelschiffen

Ein Segelschiff ist ausweichpflichtig bei

  • Manövrierunfähigen oder Manövrierbehinderten Schiffen
  • Fischenden Schiffen (Schleppfischer etc.)
  • Manchen anderen Segelschiffen

Segelschiffe haben grundsätzlich Vorrang gegenüber Motorschiffen unter Motor
müssen sich aber von bestimmten Fahrzeugen freihalten

  • Schleppverband
  • Fischenden Schiffen
  • Manövrierunfähigen oder Manövrierbehinderten Schiffen
  • Bagger und Schiffe mit Tauchern unter Wasser
  • Ankerlieger Grundsitzer
  • Tiefgangbehinderte Schiffe
  • Als Überholer haben sie sich immer freizuhalten.
  • Grundsätzlich gilt: jeder Überholer muss sich freihalten

Laut Seeschifffahrtsverordnung Ems gelten die Ausweich- und Vorrangregeln in Fahrwassern von
Schifffahrtstrassen wie folgt

  • Segelschiffe und Motorschiffe sind gleichgestellt
  • Motor und Segelschiffe unter 20m Länge dürfen die Fahrt von Schiffen die auf eine Fahrrinne angewiesen sind nicht behindern
  • Im Fahrwasser ist immer der äußerst rechte Bereich zu nutzen. Ein Segelschiff darf beim Aufkreuzen gegen diese Regel verstoßen, wenn der übrige Schiffsverkehr dadurch nicht behindert wird.
  • Grundsätzlich ist links zu überholen. Unter besonderen Umständen darf die Sportschifffahrt auch rechts überholen.
  • Überholverbot gilt: an Engstellen, bei nicht frei fahrenden Fähren, an nicht einsehbaren Biegungen, vor und in Schleusen, und an allen durch Überholverbote gekennzeichneten Stellen.
  • Beim Vorbeifahren (Begegnen) ist stets nach Steuerbord (rechts) auszuweichen.
  • Bereits im Fahrwasser befindliche Schiffe haben Vorfahrt gegenüber allen neu einlaufenden oder manövrierenden Schiffen (Ankeraufgehende Wendende etc.).

Verhalten Dunkelheit oder schlechter Sicht (Regen, Nebel, Schnee, etc.)

  • Positionslaternen setzen
  • Ausguck halten
  • Rechte Seite des Fahrwassers nutzen oder das Fahrwasser verlassen
  • Unter Segel Motor klar halten
  • Radarreflektor setzen oder wenn vorhanden Radar beobachten
  • Bei Bedarf Nebelsignale geben

 

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