Die vorgeschriebenen Ausweichmanöver sind rechtzeitig, entschlossen und möglichst so auszuführen, dass der Bug des anderen Fahrzeuges nicht gekreuzt wird. Eine Folge von geringen (nicht erkennbaren) Manövern ist zu vermeiden. Grundsätzlich muss das Fahrzeug, das nicht zum Ausweichen verpflichtet ist, Kurs und Fahrt unverändert beibehalten. Doch es darf durch eigene Manöver ausweichen, wenn klar ist, dass der Ausweichpflichtige die Regeln nicht befolgt. (Manöver des letzten Augenblicks).
Beide müssen nach Steuerbord Kurs ändern
(Schallsignale müssen von Sportbooten nicht gegeben werden)
Wer von rechts kommt hat Wegerecht, das Boot an der Backbordseite weicht nach Steuerbord aus.
Der Überholende hat sich frei zu halten, er geht Backbord vorbei und bleibt solange auf Kurs, bis er klar passiert hat. Dass heißt, dass er durch etwaige Manöver den soeben Überholten nicht mehr behindert.
Wind von rechts (Backbordschoten - grünes Boot) hat Vorrang gegenüber Wind von links (Steuerbordschoten - rotes Boot)
Überholendes Segelschiff hat in Lee zu überholen, um den Überholten nicht zu behindern
Ausweichpflichtig ist das Segelboot mit Wind von links (Steuerbordschoten - rotes Boot)
Das Motorboot hat grundsätzlich auszuweichen (gilt auch für ein Handelsschiff gegenüber einer Segelyacht) es sei denn, der Segler ist der Überholende.